
06. Aug. 2015
Die Weiterentwicklung des Strommarktes
Der Strommarkt durchläuft eine Phase der Übergangs - die Abschaltung von Kernkraftwerken bis zum Jahr 2022, der steigende Einsatz von erneuerbaren Energien sowie die Weiterführung der Liberalisierung und das Zusammenwachsen der europäischen Strommärkte sind einige Veränderungen, welche den Strommarkt nachhaltig beeinflussen werden. Um die durch die Veränderung des Strommarktes entstehenden Chancen zu identifizieren und bestmöglich zu nutzen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Debatte um den Strommarkt der Zukunft ins Leben gerufen (vgl. BMWi, Ein Strommarkt für die Energiewende (Grünbuch), Oktober 2014; Ein Strommarkt für die Energiewende (Weißbuch), Juli 2015), welche als Resultat im Oktober 2015 einen Entwurf des Strommarktgesetz sowie die gesetzliche Umsetzung dieses Gesetzes bis zum Frühjahr 2016 haben soll. Das Strommarktgesetz soll die Regeln des Strommarktes so weiterentwickeln, dass der Strommarkt auch künftig eine zuverlässige, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung sicherstellt.
Der seit 1998 liberalisierte Strommarkt basiert aktuell auf einem effizienten Stromhandel mit einer zuverlässigen Stromversorgung. Die Grundpfeiler des Strommarktes werden durch die Strombörse, Stromerzeuger, Übertragungsnetzbetreiber und institutionalisierte Marktmechanismen sichergestellt. Der in Deutschland erzeugte Strom wird über transparaente und standardisierte Verfahren über die Strombörse (EEX bzw. EPEX SPOT) gehandelt oder über direkte Lieferverträge (Over the Counter) außerbörslich verkauft. Durch den transparenten tagesaktuellen Handel an der Strombörse ergibt sich der Börsenpreis als Schnittpunkt aus Angebot und Nachfrage.
Um Neben dem Preisgleichgewicht an den Strombörsen auch ein physikalisches Gleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch sicherzustellen, wird von den Übertragungsnetzbetreibern Regelleistung bereitgestellt. Die Regelleistung gleicht unvorhersehbare Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch aus, um so einen Zusammenbruch des Stromnetzes zu vermeiden. Die Kosten der Regelenergie werden sowohl über die Netznutzungsentgelte als auch über den Ausgleichsenergiemechanismus umgelegt. Ein weiteres Instrument um die Stromerzeugung mit dem Stromverbrauch zu synchronisieren, ist das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem. Es umfasst u. a. die Pflicht für Stromerzeuger und Energieversorger ausgeglichene Last- und Erzeugungsprognosen (Fahrpläne) zu erstellen. Differenzen in einem Bilanzkreis werden über die bereitgestellte Regelleistung ausgeglichen; die Kosten hierfür trägt der Bilanzkreisverantwortliche (z.B. der Energieversorger). Die Ausgleichsenergiekosten sollen als Anreiz dienen um die Fahrpläne exakt zu planen, sodass die Bilanzkreise immer ausgeglichen sind und keine Regelleistung genutzt werden muss. Des Weiteren werden Redispatches als institutionalisierter Marktmechanismus genutzt um Netzengpässe zu vermeiden. Netzengpässe werden von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis der angemeldeten Fahrpläne ermittelt und durch die Anpassung der Erzeugung von Kraftwerken vor bzw. hinter dem Netzengpass vermieden. Für die Anpassung der Stromproduktion erhalten die Kraftwerksbetreiber eine finanzielle Kompensation, welche über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt wird.
Die Veränderungen der Marktbedingungen durch die in Deutschland stattfindende Energiewende stellen den Strommarkt heutzutage und zukünftig vor große Herausforderungen. Im Rahmen der Energiewende wurde der Anteil an erneuerbaren Energie Energien (Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie) bereits im Jahr 2014 auf über 25 % ausgebaut; dabei liegt der Anteil von erzeugtem Strom aus Windkraft und Photovoltaik-Anlagen an der gesamten in Deutschland produzierten Strommenge bei rd. 15 %. Diese Methoden der Stromproduktion hängen im hohen Maße vom Wetter ab und können somit saisonal und tageszeitlich stark schwanken. Durch die stark fluktuierende Stromerzeugung steigt der Bedarf an Spitzenlasttechnologie und die Anforderungen an das Lastenmanagement. Der Strommarkt muss sich somit darauf einstellen zukünftig flexibler durch einen variablen Verbrauch, eine flexible Erzeugung und durch Speicherkapazitäten auf Schwankungen zu reagieren.
Der Anstieg der erneuerbaren Energien stellt zudem die Synchronisierung von Angebot und Nachfrage vor neue Herausforderungen. Um diesen Ausgleich zu gewährleisten hat der Strommarkt eine Vorhaltefunktion und eine Einsatzfunktion. Die Vorhaltefunktion stellt sicher, dass zu jeder Zeit ausreichend Kapazitäten vorhanden sind um den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu gewährleisten. Diese Vorhaltefunktion ist kurz- bis mittelfristig gesichert, welches sich in den vorhandenen Überkapazitäten widerspiegelt. Damit auch zukünftig ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, muss der Strommarkt die nötigen Anreize schaffen, damit Investitionen in effiziente und umweltverträgliche Kraftwerke wieder lohnen. Im Rahmen der Einsatzfunktion muss durch Preissignale sichergestellt werden, dass die vorgehaltenen Kapazitäten auch tatsächlich eingesetzt werden. Die Hauptherausforderung der Einsatzfunktion ist die Vermeidung von Netzengpässen, so dass stets ausreichend Strom den Verbraucher erreichen kann. Die hohe Anzahl an Windkraftanlagen im Norden Deutschlands kann bei ungenügendem Netzausbau zu Netzengpässen führen.
Um die Einsatzfunktion zu optimieren und den Strommarkt und das Strommarktdesign weiterzuentwickeln hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sowieso-Maßnahmen entwickelt und eine Grundsatzentscheidung für das zukünftige Strommarktdesign und die regulatorischen Rahmenbedingungen getroffen. Die sogenannten Sowieso-Maßnahmen umfassen die Stärkung von Marktpreissignalen für Erzeuger und Verbraucher, den Ausbau von Stromnetzen, den Erhalt einheitlicher Preiszonen, die Intensivierung europäischer Kooperationen und das Erreichen der Klimaschutzziele. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll die Basis für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung und -erzeugung sein. Das BMWi sieht die Umsetzung dieser Maßnahmen unabhängig von der weiteren Entwicklung des Strommarktes als in jedem Fall sinnvoll und wichtig für den Wandel des Strommarktes.
Als weiterer wichtiger Grundstein für den Strommarkt der Zukunft ist die Sicherstellung, dass stets (unabhängig von der Witterung oder der Jahres- und Tageszeit) ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen und diese stets ortsunabhängig eingesetzt werden können. Um dies zu gewährleisten soll der Strommarkt zu einem Strommarkt 2.0 mit einer Kapazitätsreserve als Absicherung entwickelt werden. Die sichere Versorgung mit Strom, die selbstständige Refinanzierung der in den Kraftwerken bereitgestellten Kapazitäten, eine freie Preisbildung und starke Anreize zur Bilanzkreistreue sowie Kostenvorteile und die Anreize zur Entwicklung von innovativen und nachhaltigen Lösungen sind Gründe, die für den Strommarkt 2.0 sprechen. Die Bausteine für einen Strommarkt 2.0 definiert das BMWi wie folgt:
1. Stärkere Marktmechanismen,
2. Flexible und effiziente Stromversorgung und
3. Zusätzliche Absicherung.
Der 1. Baustein „Stärkere Marktmechanismen“ soll das Vertrauen der Marktteilnehmer in die wettbewerbliche Preisbildung stärken. Das Ziel soll sein, dass die Marktteilnehmer ausreichend Kapazitäten vorhalten und diese in dem erforderlichen Umfang einsetzen (Versorgungssicherheit). Als Maßnahmen werden vom BMWi eine freie Preisbildung am Strommarkt und eine Stärkung der Transparenz der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht definiert. Zusätzlich soll die Bilanzkreistreue gestärkt werden und eine Abrechnung der Bilanzkreise für jede Viertelstunde ermöglicht werden.
Die Optimierung der Stromversorgung steht im Fokus des Bausteins 2 „Flexible und effiziente Stromversorgung“. Ziel soll sein, dass Kapazitäten kosteneffizient und umweltverträglich eingesetzt werden. Die wesentlichen Maßnahmen für eine flexible und effiziente Stromversorgung sind die Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik, die Reduktion von Netzausbaukosten durch die Spitzenkappung von EE-Anlagen und die Schaffung von Transparenz über Strommarktdaten. Außerdem sollen die Regelleistungsmärkte für neue Anbieter geöffnet und Regeln für die Aggregation von flexiblen Stromverbrauchern geklärt werden.
Die Absicherung der Stromversorgung ist Ziel des 3. Bausteins „Zusätzliche Absicherung“. Durch das Vorhalten einer Kapazitätsreserve und das Monitoring der Versorgungssicherheit soll der Strommarkt 2.0 abgesichert werden. Es soll sichergestellt werden, dass die Stromversorgung der Verbraucher auch in unerwarteten Situationen gewährleistet werden kann. Die zusätzliche Absicherung soll durch die Überwachung der Versorgungssicherheit, der Einführung von Kapazitätsreserven und die Weiterentwicklung der Netzreserve erreicht werden.
Die Maßnahmen und Änderungen werden den Strommarkt nachhaltig auf die zukünftigen Anforderungen durch den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien einstellen.
Die Stärkung des Anreizes zur Bilanzkreistreue, die Weiterentwicklung des Netzentgeltsystems, die Entwicklung eines Zielmodells für staatlich veranlasste Preisbestandteile und Netzentgelte, die Schaffung von Regeln für die Aggregation flexibler Stromverbraucher und die Schaffung von Transparenz über die Strommarktdaten sind die Maßnahmen, welche besonderen Einfluss auch auf die Energieversorger haben. Die Maßnahmen haben unter anderem Auswirkungen auf die Preisbildung der Energieversorger und das Verhältnis zwischen Endkunden und Versorgern. Außerdem bieten Maßnahmen wie die Aggregation flexibler Verbraucher auch die Möglichkeit das Leistungsspektrum der Versorger zu erweitern.
Von besonderer Bedeutung für die künftige Preisbildung ist die Absicht des BMWi, ein Zielmodell für staatlich veranlasste Preisbestandteile und Netzentgelte zu entwickeln. Dies ist auch für die Versorger von hoher Bedeutung, da derzeit die staatlich veranlassten Preisbestandteile und Netzentgelte die Wirkung des niedrigen Großhandelspreises überlagern. Durch das Reduzieren dieser Preisbestandteile ist es möglich, für Versorger etwaige Einsparungen durch günstigen Einkauf für die eigene wirtschaftliche Entwicklung zu nutzten oder Preisanreize zur Kundengewinnung zu setzen.
Die Stärkung der Bilanzkreistreue soll im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Ausgleichsenergiepreis bei Abweichung vom angemeldeten Fahrplan erzielt werden. Diese Erhöhung soll unter anderem durch die Umlage der Vorhaltekosten durchgeführt werden; diese werden bisher über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Auch bei den Versorgern wird der wirtschaftliche Anreiz, exakte Fahrpläne zu planen und anzumelden, erhöht.
Flexibilität ist ein wichtiger Bestandteil im Strommarkt 2.0. Bisher profitieren hauptsächlich flexible Großverbraucher durch ein flexibles Lastenmanagement. Die Bündelung von mittelgroßen und kleinen flexiblen Stromverbrauchern – Aggregation – ist möglich, basiert jedoch derzeit nicht auf einem speziellen Regelwerk, welches die Rechte und Pflichten von den Aggregatoren regelt. Diese Regeln werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Strommarktes definiert. Für Energieversorger soll sich dadurch ebenfalls die Möglichkeit bieten, den Verbrauch von flexiblen Verbrauchern zu bündeln und so von den Vorteilen am Markt zusammen mit den Verbrauchern zu profitieren.
Ein Beitrag von M. Voigt, DHV